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Letzte Änderung:
24.02.2026
AGB
kB-krisenBEGLEITUNG GmbH
(nachfolgend „krisenBEGLEITUNG“)
I. Geltungsbereich
1. Vertragsgrundlage
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen der auftraggebenden Person bzw. Institution (nachfolgend „Auftraggeber“) und krisenBEGLEITUNG.
Gegenstand der Vereinbarung ist die fachlich qualifizierte, personenbezogene Begleitung einer konkret bestimmten Person in einer belastenden oder eskalierenden Lebenssituation.
Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil jedes Auftrags.
2. Schriftform
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Die erste Besprechung zur Klärung einer möglichen personenbezogenen Begleitung ist grundsätzlich kostenlos.
Alle weiteren Leistungen erfolgen entgeltlich und werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach Aufwand verrechnet.
II. Leistungen von krisenBEGLEITUNG
1. Art der Leistung
krisenBEGLEITUNG erbringt fachlich qualifizierte, zeitlich befristete Begleit- und Betreuungsleistungen zugunsten einer konkret bestimmten Person in einer belastenden Lebenssituation.
Die Leistung umfasst insbesondere:
- direkte persönliche Begleitung im Einzelsetting
- Stabilisierung in akuten Krisensituationen
- Förderung von Orientierung, Sicherheit und Handlungsfähigkeit
- Erarbeitung betreuungsbezogener Massnahmen im unmittelbaren Lebensumfeld
- betreuungsbezogenen Austausch mit Bezugspersonen, soweit dies zur Sicherstellung einer angemessenen Betreuung erforderlich ist
Die Leistung wird ausschliesslich im Interesse und zugunsten der begleiteten Person erbracht.
Sie stellt keine Organisations-, Unternehmens-, Management- oder Beratungsdienstleistung dar.
2. Sorgfaltspflicht und Vertraulichkeit
krisenBEGLEITUNG verpflichtet sich, die übertragene personenbezogene Begleitung sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
Alle im Rahmen der Begleitung bekannt gewordenen persönlichen Informationen werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
3. Dokumentation
Allfällige schriftliche Feststellungen oder Empfehlungen dienen ausschliesslich der Ausgestaltung der individuellen Betreuung der begleiteten Person.
Sie stellen keine eigenständige Beratungsleistung zugunsten der auftraggebenden Institution dar.
4. Haftung
Die vertragliche und ausservertragliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
III. Mitwirkung des Auftraggebers
1. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber stellt krisenBEGLEITUNG die für die personenbezogene Begleitung notwendigen Informationen zur Verfügung.
Er sorgt dafür, dass alle betreuungsrelevanten Angaben zur begleiteten Person vollständig und korrekt weitergegeben werden.
Mehraufwand infolge unvollständiger oder verspäteter Informationen kann zusätzlich verrechnet werden.
2. Verantwortung für Rahmenbedingungen
Die Verantwortung für institutionelle, organisatorische oder betriebliche Rahmenbedingungen verbleibt beim Auftraggeber.
krisenBEGLEITUNG übernimmt keine Verantwortung für organisatorische Entscheide oder strukturelle Massnahmen der Institution.
IV. Honorar
1. Grundsatz
Das Honorar wird gemäss Offerte oder – sofern keine Pauschale vereinbart wurde – nach effektivem Zeitaufwand berechnet.
Massgebend ist der Aufwand für die personenbezogene Begleitung der konkret bestimmten Person.
2. Anpassungen oder Beendigung des Auftrags
Wird ein Auftrag reduziert oder vorzeitig beendet, hat krisenBEGLEITUNG Anspruch auf:
- Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen
- Ersatz bereits angefallener Auslagen
- Entschädigung für vertraglich eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten
3. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 6 % sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben.
V. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht.
Soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelangen die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 394 ff. OR) zur Anwendung.
2. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der kB-krisenBEGLEITUNG GmbH.
Basel, 2026
Datenschutz
krisenBEGLEITUNG bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Zusammenhang mit der personenbezogenen Begleitung der betreuten Person.
Die Bearbeitung erfolgt im Einklang mit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Personendaten werden nur insoweit erhoben, wie sie für die Durchführung der Begleitmassnahme erforderlich sind. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich, sofern:
-
dies zur Sicherstellung der Betreuung notwendig ist
-
eine gesetzliche Verpflichtung besteht
-
eine entsprechende Einwilligung vorliegt
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Cookies
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Cookies dienen ausschliesslich technischen Zwecken und enthalten keine personenbezogenen Betreuungsdaten.
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