Impressum
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Letzte Änderung:
08.06.2022
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom Verein krisenBEGLEITUNG
I. Geltungsbereich
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Auftraggeber*innen und dem Verein krisenBEGLEITUNG.Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die vorliegenden Geschäftsbeziehungen werden dem Kunden ab der ersten Besprechung zugänglich gemacht. Die erste Besprechung ist grundsätzlich kostenlos. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich und werden, andere Vereinbarung vorbehalten, nach Aufwand verrechnet.
II. Leistung vom Verein krisenBEGLEITUNG
1. Dienstleistungen vom Verein krisenBEGLEITUNG
krisenBEGLEITUNG bietet Familien, Institutionen der Behindertenhilfe und Psychiatrien professionelle Unterstützung bei Krisen im Zusammenhang mit herausforderndem Verhalten von Klientinnen:Klienten und engagiert sich zudem im Bereich der Wissensvermittlung, die mit dieser Unterstützung verbunden ist.
3. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Der Verein krisenBEGLEITIUNG verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen . Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
4. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen vom Verein krisenBEGLEITUNG geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) gehören krisenBEGLEITUNG. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Entsprechend ist es dem Auftraggeber untersagt, ohne Einverständnis von krisenBEGLEITUNG Änderungen an den betreffenden Werken vorzunehmen. krisenBEGLEITUNG ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
5. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der Nutzung der durch krisenBEGLEITUNG geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von krisenBEGLEITUNG geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts Anderes vereinbart wird, zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber krisenBEGLEITUNG zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
6. Mängelrüge
Die von krisenBEGLEITUNG erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 7 Werktagen zu erfolgen.
7. Haftung des Vereins krisenBEGLEITUNG
Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von krisenBEGLEIUNG für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen und Substituten wird vollständig wegbedungen. Der Ausschluss resp. die Wegbedingung gilt insbesondere auch für indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden. Vorbehalten bleiben entgegenstehende zwingende Bestimmungen.III. Leistungen des Auftraggebers
1. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber unterstützt den Verein krisenBEGLEIUNG bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen und erteilt rechtzeitig klare Weisungen sowie Weiterleitungen bzw. Zurverfügungstellung der zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen. Durch den Auftraggeber zu verantwortenden Mehraufwand wird separat verrechnet.
2. Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) geht krisenBEGLEITUNG ohne anderen ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
IV. Honorar
1. Auftragsvorbesprechung
Die erste Projektbesprechung und die Erstellung einer Richtofferte sind kostenfrei.
2. Richtofferte und Honorarabrechnung
Für umfangreiche Projekte erstellt krisenBEGLEITUNG eine schriftliche Richtofferte. Das Honorar des Vereins krisenBEGLEITUNG richtet sich nach der Richtofferte gemäss Pauschale oder, wo nichts Anderes in der Offerte erwähnt wird, nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von krisenBEGLEITUNG rechtszeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
3. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat krisenBEGLEITUNG Anspruch auf: Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter sowie Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden. Darüber hinaus hat krisenBEGLEITUNG das Recht, die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei krisenBEGLEITUNG.
4. Abrechnung
krisenBEGLEITUNG nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte unter Berücksichtigung allfälliger Nachträge vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung gemäss Arbeitsrapport zugestellt.
5. Zahlungsbestimmungen
In der Offerte erwähnte Drittkosten werden, andere schriftliche Vereinbarung vorbehalten, seitens des Vereins krisenBEGLEITUNG umgehend bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. krisenBEGLEITUNG behält sich vor, Drittaufträge erst nach Eingang der Zahlung zu vergeben. Nach Beendigung des Auftrages stellt krisenBEGLEITUNG die restlichen Leistungen in Rechnung. Diese sind innert längstens 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzugs, so wird ein Verzugszins von 6% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 zusätzlich geschuldet.
V. Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
1. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und krisenBEGLEITUNG unterstehen schweizerischem (materiellen) Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des Vereins nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394ff. über den Auftrag.
2. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vereins krisenBEGLEITUNG.
Verein krisenBEGLEITUNG
Basel / 2022
Datenschutz
Der Verein krisenBEGLEITUNG versichert, bei der Bearbeitung von Personen- und Firmendaten die Bestimmungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Wenn Sie unsere Website besuchen, speichern wir verschiedene Informationen. Einige Daten geben Sie bei der Registrierung für Dienstleistungen selbst bekannt, z.B. Name, Adresse oder E-Mail-Adresse. Andere nicht persönliche Daten werden aufgrund von technischen Abläufen gespeichert z.B. IP-Adressen. Sie geben weitere Daten bekannt, wenn Sie direkten Kontakt mit uns aufnehmen. Diese Daten sind vor Unbefugten geschützt und werden nicht an Dritte bekannt gegeben. Anonym ausgewertet werden die Daten zu statistischen Zwecken, beispielsweise um festzustellen, an welchen Tagen besonders viele Zugriffe auf welche Dateninhalte stattfinden. Durch die Nutzung dieser Internetseiten erklärt sich der Benutzer mit diesen Bestimmungen einverstanden.
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